
Tennenloher besuchten das LGL in Bruck
Der Ortsverband Tennenlohe der CSU hatte seine Mitbürger im Stadtteil zu einem Besuch Ende September des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eingeladen. 25 waren dem Ruf nach Bruck in die etwas abseits am Eggenreuther Weg liegende Einrichtung gefolgt.
Präsident Dr. Andreas Zapf gab einen ausführlichen Überblick über die Gründung des LGL im Jahre 2002 und über seine Aufgaben. In der fachübergreifenden Landesbehörde sind alle Themen der öffentlichen Gesundheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gebündelt.
Über 1.000 Beschäftigte arbeiten an 6 Standorten. Erlangen ist der Hauptsitz mit ca. 300 Mitarbeitern.
Was geschieht in dieser Behörde? Das LGL unterstützt die bayerischen Vollzugsbehörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung, des öffentlichen Gesundheitsdienstes, des amtlichen Veterinärwesens, des Arbeitsschutzes und der Marktüberwachung.
Was heißt das konkret? Direktor Andreas Jungkunz berichtete sehr lebendig aus seiner täglichen Arbeit und der seiner Kolleginnen und Kollegen.
Zum Beispiel Proben und Analysen von Lebensmitteln. 69 Warnungen wurden 2013 über das Internet www.lebensmittelwarnung.de bzw. www.lgl.bayern.de herausgegeben. Bei ernsten Risiken und Gefahren werden die Medien eingeschaltet.
Das LGL ist in ein europäisches Netzwerk eines Schnellwarnsystems eingebunden. Im Februar erhielt das LGL eine Warnung aus Großbritannien über falsch deklarierte Beef-Produkte, die 60% Pferdefleisch enthielten. Ursprung des Produktes war Luxemburg. Eine Firma in Zypern hatte Pferdefleisch aus Rumänien zugemischt. Die Ware kam über die Niederlande und Frankreich zu uns. Ziel: Korrekte Warenkennzeichnungen im globalen Warenverkehr.
Unangemeldete Betriebskontrollen in Brauereien, Bäckereien, Gaststätten, Speiseeis-Dielen sind Aktionen einer „Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit“. Die Kontrollen haben wohl erzieherischen Charakter, denn der Anteil von Beanstandungen geht von Jahr zu Jahr zurück.
Andere Themen waren Prüfungen der Einhaltung von Grenzwerten von Giften in Nahrungen: Dioxine, Schwermetalle (Uran, Arsen), Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Überprüfungen, ob Produkte zu recht „Bio“ genannt werden dürfen. Definition „Bio“ bei Gemüsen: Diese dürfen nicht gentechnisch verändert sein und werden ohne Einsatz von konventionellen Pflanzenschutzmitteln und mineralischem Dünger angebaut.
Eine äußerst lehrreiche und auch beruhigende Veranstaltung. Sie schloss einen Rundgang ein.
Ein schriftlicher LGL-Jahresbericht 2013 wurde angeboten, ein fundiertes Nachschlagewerk.
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